Ist der Schuldner, ein Berechtigter oder der Erbe für das Versteigerungsgericht nicht zu ermitteln, so hat das Gericht einen Vertreter zu bestellen, um das Verfahren fortzuführen.
✓ intensive und ernsthafte Schuldnersuche
✓ Zustellung über eBO-Postfach möglich
✓ weltweite Ermittlungsbereitschaft
✓ Recherche über konsularische Auslandsvertretungen
✓ Recherche über Social Media
✓ Ermittlungserfolg bei ca. 50 % der Vertretenen
✓ Nutzung verschiedener Datenbanken zur Schuldnersuche
✓ eigenes Archiv mit Daten aus über 15-jähriger Erfahrung